Allgemeine Geschäftsbedingungen

SANUG Sportcamp

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB):

 

1. Buchung im SANUG Sportcamp / Rennradtouren

1.1 Die schriftliche Buchung kann über folgende Wege erfolgen:

direkt über die Internetseite.

über Partner wie auf der Internetseite beschrieben.

1.2 Bei Buchungen über Partner z.B. Reisebüros sind die dort gültigen allgemeinen Geschäftsbedingungen zu beachten!

1.3 Bei Buchungen über unser SANUG Sportcamp, gilt:

Mit der Buchung wird der Auftrag des Vertrages verbindlich und bestätigt damit die Kenntnisnahme und Einwilligung der allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung vom SANUG Sportcamp zustande.

2. Bezahlung

2.1 Bei Anmeldung über das SANUG Sportcamp:

Bei der Buchung wird eine mindest Anzahlung in Höhe von 50 % des ausgeschriebenen Preises sofort fällig. Der Restbetrag ist am Tag der Anreise fällig.

2.2 Leistet der Kunde die Anzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist das SANUG Sportcamp berechtigt, den Teilnehmer von der Buchung auszuschliessen.

3. Rücktritt/ Stornokosten

Der Rücktritt vom Vertrag ist für den Kunden jederzeit möglich. Der Rücktritt ist an das SANUG Sportcamp zu richten und muss schriftlich erfolgen. Soweit der Rücktritt nicht auf Gründen höherer Gewalt oder Gründen beruht, die von das SANUG Sportcamp zu vertreten sind, ist das SANUG Sportcamp berechtigt, dem Kunden anstelle des Buchungspreises folgende pauschale Rücktrittskosten in Rechnung zu stellen:


Rücktrittserstattung  :

bis 60 Tage vor Anreise : 50% der Anzahlung

bis 30 Tage vor Anreise : 25% der Anzahlung als Gutschrift


Entscheidend für die Fristberechnung ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei
dem SANUG Sportcamp.

4. Umbuchungen

Ein Anspruch des Teilnehmers nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des gebuchten Angebotes besteht nicht.

Wird auf Wunsch des Teilnehmers dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann das SANUG Sportcamp ein Umbuchungsentgelt erheben. Die Umbuchungspauschale kann varieren je nach Auslastung.

5. Nicht in Anspruch genommene Leistung

Nimmt der Kunde einzelne Leistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Preises.

6. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

Das SANUG Sportcamp kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten, wenn in der jeweiligen Ausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert ist. Ein Rücktritt ist spätestens am ausgeschriebenen Zeitpunkt dem Teilnehmer gegenüber zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat das SANUG Sportcamp unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Wird das Sportpaket aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Teilnehmer bereits geleistete Zahlungen unverzüglich und ohne Abzüge zurück.

Ein kostenloser Rücktritt vom SANUG Sportcamp später als 30 Tage vor Reisebeginn ist unzulässig.

7. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

Das SANUG Sportcamp behält sich das Recht vor, einem Teilnehmer während eines laufenden Camps ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn der Teilnehmer ungeachtet einer Abmahnung vom SANUG Sportcamp die Gruppe nachhaltig und vorsätzlich stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Eine Rückerstattung des gezahlten Camp-Preises ist in diesem Falle ausgeschlossen.

8.1 Allgemein

Die Teilnahme an jeglichen Angeboten vom SANUG Sportcamp geschieht ausdrücklich auf eigene Verantwortung. Der Kunde bestätigt dem Sport Resort Sanug beim Zustandekommen des Vertrages seine körperliche Unversehrtheit und Tauglichkeit für die angebotenen Aktivitäten und verpflichtet sich, einen Haftungsausschluss zu unterzeichnen.

Das Sport Resort Sanug übernimmt keine Haftung für etwaige Schäden oder Verluste jeglicher Art.

8.2 Aktivitäten

a) Alle Teilnehmer üben Ihren Sport auf eigenes Risiko aus. Für Unfälle und körperliche Schäden, die aus der Ausübung der Aktivität herführen, haftet das SANUG Sportcamp in keinem Fall, auch dann nicht, wenn der Teilnehmer in einer Gruppe mit Gruppenleitung radfährt.

b) Für die Einhaltung der Straßenverkehrsvorschriften ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich, auch dann wenn in einer Gruppe gefahren wird.

8.3 Versicherung

Es wird auf die Versicherungsvorschläge der Versicherungsgesellschaften und Partner- Reisebüros hingewiesen.

9. Sonstiges

Wir werden Fotos von den unseren Kunden während des Trainings machen und ggf. zu Werbezwecken auf der Homepage oder in sozialen Netzwerken veröffentlichen. Der Kunde hat das Recht, dies zu verweigern. Um entsprechenden Hinweis, der schriftlich zu erfolgen hat, wird vor Campbeginn gebeten.

SANUG Sportcamp März 2019

Warte nicht länger. Gehe deinen eigenen Trainingsweg. Starte heute!